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   BGH, 11.08.2005 - 5 StR 312/05   

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https://dejure.org/2005,10552
BGH, 11.08.2005 - 5 StR 312/05 (https://dejure.org/2005,10552)
BGH, Entscheidung vom 11.08.2005 - 5 StR 312/05 (https://dejure.org/2005,10552)
BGH, Entscheidung vom 11. August 2005 - 5 StR 312/05 (https://dejure.org/2005,10552)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 20 StGB; § 21 StGB; § 244 Abs. 2 StPO; § 353 Abs. 2 StPO
    Fehlerhafter Ausschluss eine Beeinträchtigung im Sinne der §§ 20, 21 StGB ohne die von der Verteidigung beantragte Hinzuziehung eines psychiatrischen Sachverständigen (eigene Sachkunde; Steuerungsfähigkeit; schwere seelische Abartigkeit); Aufrechterhaltung der Feststellungen ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Aufhebung eines Urteils mit Feststellungen auf Grund einer Revision; Bestand eines Schuldspruch bei unterlassener Hinzuziehung eines Psychiaters zur Klärung der Störung einer Persönlichkeit; Vorliegen einer verminderten Steuerungsfähigkeit und Einsichtsfähigkeit auf ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 20; ; StGB § 21

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 244 Abs. 2, Abs. 4
    Sachkunde des Gerichts für die Beurteilung der (voll erhaltenen) Schuldfähigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.11.1959 - 4 StR 394/59

    Aufrechterhaltung der Feststellungen bei Teilaufhebung

    Auszug aus BGH, 11.08.2005 - 5 StR 312/05
    Die Feststellungen zum äußeren Tatgeschehen können jedoch bestehen bleiben, da sie von dem aufgezeigten Rechtsfehler nicht berührt werden (vgl. BGHSt 14, 30, 34).
  • BGH, 18.12.1990 - 4 StR 532/90

    Zulässigkeit eines Anerkenntnisurteils im Adhäsionsverfahren

    Auszug aus BGH, 11.08.2005 - 5 StR 312/05
    Da nicht mit Sicherheit auszuschließen ist, dass bei der gebotenen umfassenden Beurteilung von Täterpersönlichkeit und Tat (vgl. BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 4, 16, 26) die Schuldunfähigkeit des Angeklagten (§ 20 StGB) festgestellt wird, hebt der Senat nicht nur den Strafausspruch, sondern das Urteil insgesamt auf.
  • BGH, 28.04.1988 - 4 StR 77/88

    Grundlagen der Strafbarkeit: Annahme einer schweren anderen seelischen

    Auszug aus BGH, 11.08.2005 - 5 StR 312/05
    Da nicht mit Sicherheit auszuschließen ist, dass bei der gebotenen umfassenden Beurteilung von Täterpersönlichkeit und Tat (vgl. BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 4, 16, 26) die Schuldunfähigkeit des Angeklagten (§ 20 StGB) festgestellt wird, hebt der Senat nicht nur den Strafausspruch, sondern das Urteil insgesamt auf.
  • BGH, 12.10.1993 - 5 StR 424/93

    Vorliegen einer schweren anderen seelischen Abartigkeit in Form einer

    Auszug aus BGH, 11.08.2005 - 5 StR 312/05
    Da nicht mit Sicherheit auszuschließen ist, dass bei der gebotenen umfassenden Beurteilung von Täterpersönlichkeit und Tat (vgl. BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 4, 16, 26) die Schuldunfähigkeit des Angeklagten (§ 20 StGB) festgestellt wird, hebt der Senat nicht nur den Strafausspruch, sondern das Urteil insgesamt auf.
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